Als Gewerbe Feuerwerk kaufen

Sie können als Gewerbetreibender das ganze Jahr Feuerwerk bei uns kaufen, allerdings gibt es ein paar Dinge zu beachten:

 

  • - Sie dürfen Feuerwerkskörper unterhalb des Jahres nicht ohne Genehmigung abbrennen, außer sie haben eine Erlaubnis nach §7 oder §27 SprengG. 
  • - Sie müssen die Gewerbeordnung beachten und den Handel mit Feuerwerk ein- / bzw. nachtragen lassen.
  • - Der Umgang mit Feuerwerk muss 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit nach §14 SpengG der zuständigen Behörde angezeigt werden. 
  • - Bestätigung der o.g. Information in u.a. Formular
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Bestätigung Gewerbetreibende
Bestätigung_Verkauf_Gewerbetreibende_202
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Stellungnahme zum Thema Feinstaub

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Stellungnahme Verband der pyrotechnischen Industrie
29072019_Feinstaub_PM_Stellungnahme_des_
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Was kostet das Feuerwerk?

 

Bei Angeboten für Feuerwerke planen wir immer individuell! Hier spielen sehr viele verschiedene Faktoren eine Rolle (z.B. Abbrennplatz, Feuerwerks-Art, Laufzeit, Intensität usw.). Wir beraten Sie gerne umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten Ihres Feuerwerks und erstellen Ihnen selbstverständlich ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot.

 

Welcher Veranstaltungsort ist für das Feuerwerk geeignet?

 

Wir können Feuerwerke für fast alle Lokationen anbieten. Für die beliebten Höhenfeuerwerke benötigt man wegen der Sicherheitsabstände jedoch viel Platz. Besonders ist darauf zu achten, dass zu den Zuschauern und Objekten (bewohnte Häuser, Fahrzeuge, Zelte, brandgefährdete Objekte) ein Mindestabstand von mindestens 20 m und je nach Größe des Feuerwerks bis zu

200 m (Großfeuerwerk) eingehalten werden muss!

 

Muss ein Feuerwerk genehmigt werden und wer kümmert sich darum?

 

Wenn Sie uns mit der Durchführung Ihres Feuerwerks beauftragt haben, greift unser “Rundum-Sorglos-Paket”. Wir kümmern uns um eine fristgerechte Anzeige des Feuerwerks bei den zuständigen Behörden inkl. allen notwendigen Formalitäten und Versicherung.

 

Sofern Sie bei uns Feuerwerkskörper zum Selbstabbrennen erwerben möchten, müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Kauf und zum Abbrennen beantragen. Einen Vordruck für Ihren Antrag erhalten Sie hier.

 

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Antrag privates Feuerwerk
Hier können Sie einen Antrag für ein privates Feuerwerk downloaden, welchen Sie bei der zuständigen Behörde einreichen müssen.
Antrag Feuerwerk.pdf
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Bis wann muss ich meinen Auftrag bei Ihnen erteilen und sind auch kurzfristig Feuerwerke bestellbar?

 

Aufgrund von gesetzlichen Fristen muss der Auftrag mindestens 3 Wochen vorher bei uns eingehen – für ein Feuerwerk in der Nähe von (ca. 200 Meter) Flugplätzen, Autobahnen und Wasserstraßen 4 Wochen vor der geplanten Ausführung. Bei kurzfristiger eingegangenen Aufträgen werden wir selbstverständlich alles unternehmen, um das Feuerwerk trotz der verfehlten Anzeigefrist durchführen zu können. Die zuständigen Behörden sind in diesem Fall allerdings berechtigt, für die nicht fristgerecht eingegangene Anzeige eine Gebühr zu erheben. Im schlimmsten Fall kann die Durchführung des Feuerwerks auch untersagt werden – wir bitten um Ihr Verständnis das diese Entscheidungen nicht in unserer Macht liegen. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, bei uns rechtzeitig Ihren Feuerwerks-Auftrag zu erteilen.

 

Darf ein Feuerwerk zu jeder Zeit geschossen werden?

 

Bei der Veranstaltungsplanung sollten Sie daran denken, dass Feuerwerke in den Monaten

 

  • JANUAR – MÄRZ

um 22:00 Uhr

  • APRIL

um 22:30 Uhr

  • MAI – JULI

um 23:00 Uhr

  • AUGUST – OKTOBER

um 22:30 Uhr

  • NOVEMBER – DEZEMBER

um 22:00 Uhr

 

 

 

beendet sein müssen.

 

Benötige ich zusätzlich eine Versicherung?

 

Trotz  intensiven Vorplanungen sind bei Feuerwerken Schäden nie ganz ausgeschlossen aber bei eventuell auftretenden Fällen durch unsere Betriebshaftpflicht versichert.

 

 

Bei Feuerwerkskörpern, die Sie bei uns gekauft haben und selbst abbrennen sind Sie für eventuelle Schäden verantwortlich. Eine private Haftpflichtversicherung kommt unter Umständen für solche Schäden auf – bitte Fragen Sie im Vorfeld bei Ihrer Versicherung nach.