Möglicher Ablauf für ein privates Feuerwerk:

A) Wir führen für Sie das Feuerwerk durch

1. Sie erteilen uns, nach vorheriger Absprache und Angebot, einen Auftrag für ein Feuerwerk

2. Wir beantragen eine entsprechende Ausnahmegenehmigung und besichtigen vorab den Abbrennplatz

3. Wir planen für Sie das Feuerwerk

4. Wir bauen das Feuerwerk vorschriftsgemäß auf

5. Wir brennen das Feuerwerk für Sie ab

6. Wir beseitigen grob den Müll

 

Das Feuerwerk ist natürlich über uns entsprechend versichert!

 

B) Feuerwerk zum selbst zünden

1. Ausnahmegenehmigung beantragen

Nachdem Ort und Zeit für Ihre Festlichkeit fest gelegt wurde,  stellen Sie möglichst schnell, spätestens 14 Tage vor dem Termin, einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung bei dem zuständigen Ordnungsamt (Ordnungsamt des Abbrennortes). Einen Vordruck für das Antragsformular finden Sie auf unserer Seite (siehe unten). Das Ordnungsamt kann eventuell eine Bearbeitungsgebühr zwischen 15 und 50 EURO verlangen. Dies bitte vorher beim Ordnungsamt erfragen.

 

2. Feuerwerkskörper kaufen

Sobald diese Genehmigung vorliegt,  können Sie die gewünschten Feuerwerksartikel erwerben. Bei der Zusammenstellung der Artikel unterstützen wir Sie gerne.  Aus Erfahrung wissen wir welche Batterien gut zueinander passen und welche ein tolles Bild am Himmel ergeben.


So melden Sie ein privates Feuerwerk unter dem Jahr beim zuständigen Amt an:

Sie benötigen Platz, auf dem Sie das Feuerwerk abbrennen. Dieser sollte ca. 10x5 Meter groß sein.

WICHTIG!!! Bei pyrotechnischen Gegenständen F2 (Silvesterfeuerwerk) ist ein Abstand zu den Zuschauern von mindestens 8 Metern vorgeschrieben. Anders lautende Hinweise auf den Artikeln sind zu beachten!

 

Sollte dieser Platz nicht ihr eigenes Grundstück sein, benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers.

 

Sind all diese Punkte geklärt, füllen Sie den Antrag aus und reichen ihn mit der Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers mindesten 14 Tage vor dem geplanten Feuerwerk bei der zuständigen Behörde ein. Zuständig ist immer die Behörde in der Gemeinde, wo sich auch der Abbrennplatz befindet.

 

Wenn von der Behörde alles ok ist, werden Sie eine schriftliche Erlaubnis zum Kauf und Abbrand von Silvesterfeuerwerk (F2) erhalten.

 

Achtung: Diese Erlaubnis kann je nach Gemeinde bis zu 50 Euro kosten.

 

Mit dieser Erlaubnis können Sie Feuerwerk bei uns kaufen. Ohne diese, ist es unter dem Jahr nicht möglich, Feuerwerk zu kaufen. (Ausnahme Gewerbetreibende)

 

Daher macht es Sinn, diese Erlaubnis bereits 4-6 Wochen vorher zu beantragen, damit Sie noch genügend Zeit haben, sich ein Feuerwerk auszusuchen.

Sie haben Fragen zur Genehmigung? Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Download
Antrag privates Feuerwerk
Hier können Sie einen Antrag für ein privates Feuerwerk downloaden, welchen Sie bei der zuständigen Behörde einreichen müssen.
Antrag Feuerwerk.pdf
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